Kinderbereich im Stuntwerk Krefeld
für kleine Abenteurer ab 4 Jahren

Bouldern, Parkour & Ninja für kinder

Bei uns dürfen sich auch die Kinder an die Sportarten Bouldern, Parkour und Ninja heranwagen und sich dabei so richtig austoben. Unser Kinderbereich steht schon den Kleinsten zur Verfügung – unter Aufsicht der Eltern . Ab 6 Jahren dürfen die Kinder auch in der großen Halle auf Entdeckungsreise gehen.

Darüber hinaus bieten wir Kindertrainings an, um die sportlichen Skills der Kids unter Anleitung unserer Coaches spielerisch zu fördern.

Garantiert keine Langeweile kommt in den Feriencamps auf! Hier erwartet dein Kind jede Menge Spiel und Spaß. Geburtstagskinder dürfen ihren Kindergeburtstage bei uns im Stuntwerk Krefeld feiern – begleitet von freundlichen und professionellen Trainer:innen.

Neu hier?

Bitte lese dir vor deinem ersten Besuch mit Kindern alle Infos, auch im FAQ-Bereich, durch. Schreib uns bei Fragen gerne eine Mail.

Wichtige Formulare für den Besuch mit Kindern

Bitte beachte

Möchtest du mit Nicht-Eigenen Kinder das Stuntwerk besuchen, fülle bitte vor jedem Besuch eine Einverständniserklärung aus.

Einverständniserklärung Begleitperson
Erklärung für Begleitpersonen (Gruppen)

Häufige Fragen zum Kinderbereich

In unserem Kinderdschungel können sich auch die ganz Kleinen auf der Matte austoben, bouldern und durch geheime Tunnel kriechen. An Wochenenden bieten wir normalerweise Kindergeburtstage an. In diesem Fall bitten wir euch, aufeinander Rücksicht zu nehmen und dem Geburtstagskind und seinen Gästen den Vortritt zu lassen.

Ja. Solange dein Kind unter 14 Jahren alt ist, hast du die Aufsichtspflicht. Das bedeutet, dass du aus Sicherheitsgründen immer in unmittelbarer Nähe zu deinem Kind bleiben musst.
Ja, dafür benötigen wir von dir die Erklärung für Begleitperson. Bitte hinterlege das Dokument ausgefüllt am Empfang.

Wer über 14 Jahren alt ist, kann uns ohne Aufsichtsperson besuchen kommen. Allerdings muss bei der Erstanmeldung, also beim ersten Besuch im Stuntwerk Krefeld, eine erziehungsberechtigte Person dabei sein.